Der Testamentsvollstrecker hat sich auch um die Erbschaftsteuererklärung(en) und um die fehlenden Steuererklärungen des Verstorbenen zu kümmern. Er führt den gesamten Schriftverkehr mit den Erben, Vermächtnisnehmern und den Ämtern. Er kümmert sich -gemäß den Vorgaben des Erblassers- um die gesamte Organisation und die Form der Bestattung.
Auch für den Verkauf von Wertgegenständen, um das Erbe aufzuteilen, ist der Testamentsvollstrecker zuständig.