Der Erbe, auch Nachlassempfänger genannt, ist eine Person, die im Falle des Versterbens einer anderen Person das Vermögen oder Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernimmt. Der Erbe übernimmt die Erbschaft bzw. den Nachlass. Er erhält das Vermögen des Erblassers und wird dessen Rechtsnachfolger (auch für Schulden).
Der Erbe kann sämtliche Forderungen des Erblassers dritten Personen gegenüber geltend machen.
Mehrere Erben nennt man Erbengemeinschaft.