Vollmachten

Bankvollmacht
für Personen Ihres Vertrauens

Eine Bankvollmacht ist die von einem Kontoinhaber gegenüber der Bank erteilte Vollmacht zugunsten eines Dritten. Der Bevollmächtigte darf dann über ein bestimmtes Konto im Umfang der Vollmacht verfügen. Der Bevollmächtigte handelt für den Kontoinhaber und kann über Guthaben verfügen, eingeräumte Kredite nutzen, Wertpapiere, Devisen kaufen und verkaufen und vieles mehr.

Wichtig ist, dass die Vollmachten über den Tod hinaus Gültigkeit hat.

Die Bankvollmacht ersetzt kein Testament. Ob eine Vorsorgevollmacht eine Bankvollmacht überflüssig macht, ist rechtlich strittig.