Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt.
Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer.
Diese Betreuungsverfügung sichert, dass nicht Fremde als Betreuer gerichtlich bestimmt werden.