Ein Testamentsvollstrecker wird oft vom Erblasser im Testament bestimmt. Er hat die Aufgabe, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Eine Testamentsvollstreckung hilft, die Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen. Für die Zeit der Testamentsvollstreckung ist den Erben die Verfügungsgewalt über die Nachlassgegenstände entzogen.
Laut BGH-Entscheidung 2004 liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers auf der Besorgung wirtschaftlicher Belange und damit nicht im Bereich der Rechtsberatung.