Ein Vermächtnis kann vom Erblasser in einem Testament angeordnet oder in einem Erbvertrag vereinbart werden. Während ein Erbe das ganze Vermögen oder einen Teil davon erbt, erhält der Vermächtnisnehmer nur einen bestimmten Vermögensgegenstand aus dem Nachlass. Der Vermächtnisnehmer wird kein Rechtsnachfolger des Erblassers.